Oldtimerabnahme

Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung über 30 Jahre zurückliegt, kann eine historische Zulassung (auch: H-Kennzeichen) beantragt werden. Dazu muss der Wagen einige Kriterien erfüllen (z.B. zeitgenössischer, gepflegter Zustand) und ein entsprechendes Gutachten erhalten, welches den Oldtimerstatus entsprechend bescheinigt.


Bei allen diesen Dingen sind wir Ihnen gerne behilflich - ob Restauration, Umrüstung oder Abnahme durch den TÜV.